Dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten lediglich für Unternehmen der Realwirtschaft gelten sollen, nicht aber für diejenigen, die mithilfe ihrer Kredite, Versicherungen und Investitionen erhebliche Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ermöglichen, ist nicht nachvollziehbar. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass auch der Finanzsektor verbindlichen umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachkommen muss.

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